25.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/33
Klage, eingereicht am 21. November 2013 — Ecolab USA/HABM (GREASECUTTER)
(Rechtssache T-610/13)
2014/C 24/62
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Ecolab USA (St. Paul, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Hasselblatt und V. Töbelmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. September 2013 (Sache R 1704/2012-2) aufzuheben, soweit der internationalen Registrierung Nr. 1103198 GREASECUTTER der Schutz in der Europäischen Union verweigert wird;
—
dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „GREASECUTTER“ für Waren der Klassen 3 und 5 — Internationale Registrierung Nr. W 1103198.
Entscheidung des Prüfers: Schutzverweigerung für die internationale Registrierung in der Europäischen Union.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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