15.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 45/36
Klage, eingereicht am 25. November 2013 — Oracle America/HABM — Aava Mobile (AAVA CORE)
(Rechtssache T-618/13)
2014/C 45/63
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Oracle America, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Heydn)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aava Mobile Oy (Oulu, Finnland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. September 2013 in der Sache R 1369/2012-2 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „AAVA CORE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 712 811.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke Nr. 6 551 626„JAVA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 37, 38, 41, 42 und 45; in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union notorisch bekannte Marke „JAVA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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