22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/37
Klage, eingereicht am 27. November 2013 — Bimbo/HABM — Cafe' do Brasil (Caffè KIMBO)
(Rechtssache T-637/13)
2014/C 52/72
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Bimbo, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cafe' do Brasil SpA (Melito di Napoli, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. September 2013 in der Sache R 1434/2012-4 aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens der anderen Beteiligten aufzuerlegen, falls sie diesem Verfahren beitreten sollte.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „Caffè KIMBO“ in den Farben Schwarz, Rot, Gold, Weiß, helles Himmelblau, dunkles Himmelblau, Gelb und Hellgrün für Waren der Klassen 30, 32 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 273 884.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene spanische Wortmarke „BIMBO“ (Nr. 291 655) für Waren der Klasse 30 und bekannte ältere spanische und portugiesische Wortmarke „BIMBO“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 2 und 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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