1.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 61/10
Klage, eingereicht am 12. Dezember 2013 — Time/HABM (InStyle)
(Rechtssache T-651/13)
2014/C 61/17
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Time Inc. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigte: D. Cañadas Arcas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. September 2013 in der Sache R 827/2013-2 aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten einschließlich derjenigen des bei ihm durchgeführten Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 41 — Anmeldung Nr. 11 264 223.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
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