8.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/26
Klage, eingereicht am 6. Dezember 2013 — Gako Konietzko/HABM (Form einer Verpackung)
(Rechtssache T-654/13)
2014/C 39/46
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Gako Konietzko GmbH (Bamberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Reinhardt)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. September 2013 in der Sache R 2232/2012-1 aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Lauf des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Bildmarke, die die Form einer Verpackung darstellt, für Waren der Klassen 3, 5 und 10 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 899 037
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
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