22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/42
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2013 — Unibail Management/HABM (Darstellung von zwei Linien und fünf Sternen)
(Rechtssache T-687/13)
2014/C 52/81
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Unibail Management (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Bénard, A. Rudoni, O. Klimis)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2013 in der Sache R 299/2013-2 teilweise aufzuheben, nämlich soweit die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 939 981 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 38, 41 und 42 zurückgewiesen wurde;
—
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit fünf fünfzackigen Sternen zwischen zwei horizontalen Linien für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 38, 39, 41, 42 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 939 981.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 75 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Full & Egal Universal Law Academy