22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/47
Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 — Banco de Sabadell und Banco Gallego/Kommission
(Rechtssache T-704/13)
2014/C 52/91
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Banco de Sabadell, SA (Sabadell, Spanien) und Banco Gallego, SA (Santiago de Compostela, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;
—
hilfsweise die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, die die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der behaupteten Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung benennt;
—
hilfsweise Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückforderung der behaupteten Beihilfen anordnet;
—
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern äußert;
—
der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.
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