15.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/13
Klage, eingereicht am 24. Dezember 2013 — Lidl Stiftung/HABM — Horno del Espinar (Castello)
(Rechtssache T-715/13)
2014/C 78/27
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Lidl Stiftung Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Wolter, M. Kefferpütz und A. Marx)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Horno del Espinar, SL (El Espinar, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Oktober 2013 in der Sache R 2338/2012-2 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Castello“ für Waren der Klassen 29, 30 und 31 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 819 941.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 4 199 907 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 39 sowie spanische Marken für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 39.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 75, 79 und 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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