14.4.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/38
Klage, eingereicht am 27. Dezember 2013 — Harry’s New York Bar/HABM — Harrys Pubar (HARRY’S BAR)
(Rechtssache T-716/13)
2014/C 112/50
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Harry’s New York Bar SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Arnaud)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Harrys Pubar AB Göteborg (Schweden)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Oktober 2013 in den verbundenen Sachen R 946/2012-1 und R 995/2012-1 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „HARRY’S BAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 378 031.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Schwedische Marken Nrn. 356 009, 320 026, 315 142, 55 6513-1066 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: In der Sache R 995/2012-1 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben, und in der Sache R 946/2012-1 wurde sie zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.
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