19.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/9
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. November 2014 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-112/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 49 AEUV und 63 AEUV - Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens - Nationales Steuerrecht - Gewinnzuordnung an Anteilsinhaber von Gesellschaften mit geringer Gesellschafterzahl - Ungleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Unternehmen - Rein künstliche Konstruktionen - Verhältnismäßigkeit))
(2015/C 016/12)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und L. Armati)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: L. Christie)
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass es steuerliche Vorschriften über die Gewinnzuordnung an Anteilsinhaber („participators“) gebietsfremder Unternehmen erlassen und beibehalten hat, die eine unterschiedliche Behandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorsehen.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 184 vom 16.6.2014.
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