21.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/11
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2015 — Europäische Kommission/Republik Bulgarien
(Rechtssache C-145/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 1999/31/EG - Art. 14 - Abfalldeponien - Nicht gefährliche Abfälle - Nicht den Vorschriften entsprechende Deponien))
(2015/C 311/11)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Petrova und E. Sanfrutos Cano)
Beklagte: Republik Bulgarien (Prozessbevollmächtigte: E. Petranova und D. Drambozova)
Tenor
1.
Die Republik Bulgarien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Buchst. a bis c der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen, dass sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, damit die in ihrem Hoheitsgebiet vorhandenen Deponien für nicht gefährliche Abfälle nur dann über den 16. Juli 2009 hinaus weiterbetrieben werden, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission und die Republik Bulgarien tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 159 vom 26.5.2014.
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