24.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/13
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 25. Juni 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Brussel — Belgien) — Loutfi Management Propriété Intellectuelle SARL/AMJ Meatproducts NV, Halalsupply NV
(Rechtssache C-147/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. b - Wirkungen - Recht aus der Gemeinschaftsmarke - Identische oder ähnliche Zeichen - Verbot der Benutzung - Verwechslungsgefahr - Beurteilung - Berücksichtigung einer anderen Sprache als einer Amtssprache der Europäischen Union))
(2015/C 279/15)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Brussel
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Loutfi Management Propriété Intellectuelle SARL
Beklagte: AMJ Meatproducts NV, Halalsupply NV
Tenor
Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke ist dahin auszulegen, dass zur Beurteilung einer möglichen Verwechslungsgefahr zwischen einer Gemeinschaftsmarke und einem Zeichen, die identische oder ähnliche Waren erfassen und beide ein arabisches Wort enthalten, das in lateinischer und arabischer Schrift dominierend ist, wobei diese Wörter einander in bildlicher Hinsicht ähnlich sind, die Bedeutung und die Aussprache dieser Wörter in den Fällen, in denen die hinsichtlich der Gemeinschaftsmarke und des betreffenden Zeichens maßgeblichen Verkehrskreise Grundkenntnisse des geschriebenen Arabisch besitzen, berücksichtigt werden müssen.
(1) ABl. C 194 vom 24.6.2014.
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