3.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/13
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 10. September 2015 — Europäische Kommission/Republik Lettland
(Rechtssache C-151/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 51 AEUV - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt))
(2015/C 363/15)
Verfahrenssprache: Lettisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Rubene und H. Støvlbæk)
Beklagte: Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: D. Pelše, I. Kalniņš und K. Freimanis)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek und J. Vláčil), Ungarn (Prozessbevollmächtigte: M. Tátrai und M. Fehér)
Tenor
1.
Die Republik Lettland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV verstoßen, dass sie für den Zugang zum Beruf des Notars eine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung aufgestellt hat.
2.
Die Republik Lettland trägt die Kosten.
3.
Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
4.
Ungarn trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 159 vom 26.5.2014.
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