12.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/11
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 6. November 2014 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark
(Rechtssache C-190/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Europäischen Union - Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete - Veröffentlichung - Unterbleiben einer Mitteilung an die Europäische Kommission))
(2015/C 007/15)
Verfahrenssprache: Dänisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und U. Nielsen)
Beklagter: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: C. Thorning und M. Wolff)
Tenor
1.
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 13 Abs. 1, 2 und 6 sowie 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen, dass es die endgültigen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete nicht bis zum 22. Dezember 2009 veröffentlicht und der Europäischen Kommission nicht bis zum 22. März 2010 Kopien dieser Pläne übermittelt hat.
2.
Das Königreich Dänemark trägt die Kosten.
(1) ABl. C 223 vom 14.7.2014.
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