14.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 14. Januar 2016 (Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa — Lettland) — „Ostas celtnieks“ SIA/Talsu novada pašvaldība, Iepirkumu uzraudzības birojs
(Rechtssache C-234/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 - Verdingungsunterlagen, die die Verpflichtung für einen Bieter enthalten, mit Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich stützt, einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen))
(2016/C 098/06)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger:„Ostas celtnieks“ SIA
Beklagte: Talsu novada pašvaldība, Iepirkumu uzraudzības birojs
Tenor
Die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Verdingungsunterlagen zu einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags einen Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, dazu verpflichten kann, vor der Erteilung des Zuschlags mit diesen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen.
(1) ABl. C 212 vom 7.7.2014.
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