8.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/4
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta Förvaltningsdomstol — Schweden) — Pensioenfonds Metaal en Techniek/Skatterverket
(Rechtssache C-252/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV - Besteuerung von Pensionsfonds - Unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger Pensionsfonds und gebietsfremder Pensionsfonds - Pauschale Besteuerung der gebietsansässigen Pensionsfonds auf der Grundlage eines fiktiven Ertrags - Erhebung einer Quellensteuer auf die Einkünfte aus von gebietsfremden Pensionsfonds bezogenen Dividenden - Vergleichbarkeit))
(2016/C 287/05)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta Förvaltningsdomstol
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Pensioenfonds Metaal en Techniek
Beklagter: Skatterverket
Tenor
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift
—
nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, nach denen auf von einer gebietsansässigen Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden Quellensteuer erhoben wird, wenn diese Dividenden an einen gebietsfremden Pensionsfonds ausgeschüttet werden, während auf diese Dividenden, wenn sie an einen gebietsansässigen Pensionsfonds ausgeschüttet werden, eine anhand eines fiktiven Ertrags berechnete pauschale Steuer erhoben wird, die langfristig der Besteuerung aller Kapitalerträge nach den allgemeinen Vorschriften entsprechen soll;
—
jedoch einer Regelung entgegensteht, nach der gebietsfremde Pensionsfonds, die Dividenden erhalten, etwaige Betriebsausgaben, die unmittelbar mit dem Bezug der Dividenden zusammenhängen, nicht in Abzug bringen können, wenn die Methode der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage gebietsansässiger Pensionsfonds einen solchen Abzug vorsieht, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist.
(1) ABl. C 235 vom 21.7.2014.
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