20.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 236/19
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 21. Mai 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Krefeld — Deutschland) — Jaouad El Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH
(Rechtssache C-322/14) (1)
((Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung - Formerfordernisse - Elektronische Übermittlung, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglicht - Begriff - Allgemeine Geschäftsbedingungen, die über einen Link, der sie in einem neuen Fenster öffnet, abgerufen und ausgedruckt werden können - „Click wrapping“))
(2015/C 236/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Krefeld
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jaouad El Majdoub
Beklagte: CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH
Tenor
Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, durch das sogenannte „click wrapping“ eine elektronische Übermittlung, die eine dauerhafte Aufzeichnung dieser Vereinbarung ermöglicht, im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn dabei das Ausdrucken und Speichern des Textes der Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags ermöglicht wird.
(1) ABl. C 315 vom 15.9.2014.
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