1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/8
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 26. November 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa — Lettland) — SIA „Maxima Latvija“/Konkurences padome
(Rechtssache C-345/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Anwendung einer entsprechenden nationalen Vorschrift - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff „Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt“ - Geschäftsraummietverträge - Einkaufszentren - Recht des Referenzmieters, der Vermietung von Gewerbeflächen durch den Vermieter an Dritte zu widersprechen))
(2016/C 038/10)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: SIA „Maxima Latvija“
Beklagte: Konkurences padome
Tenor
1.
Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein Geschäftsraummietvertrag über die Vermietung einer Supermarktfläche in einem Einkaufszentrum eine Klausel enthält, die dem Mieter das Recht einräumt, der Vermietung von Gewerbeflächen in diesem Einkaufszentrum durch den Vermieter an andere Mieter zu widersprechen, für sich genommen nicht bedeutet, dass dieser Vertrag eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne dieser Bestimmung bezweckt.
2.
Geschäftsraummietverträge wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, bezüglich deren sich nach einer vertieften Prüfung des wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhangs, in dem sie stehen, sowie der Besonderheiten des betreffenden relevanten Marktes erweist, dass sie erheblich zu einer möglichen Abschottung dieses Marktes beitragen, können als Vereinbarungen angesehen werden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV „bewirken“. Die Bedeutung des Beitrags des einzelnen Vertrags zu dieser Abschottung hängt u. a. von der Stellung der Vertragspartner auf diesem Markt und der Laufzeit dieses Vertrags ab.
(1) ABl. C 329 vom 22.9.2014.
Full & Egal Universal Law Academy