16.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/9
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2015 — Electrabel SA und Dunamenti Erőmű Zrt/Europäische Kommission
(Rechtssache C-357/14 P) (1)
((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger - Zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern abgeschlossene langfristige Strombezugsverträge - Entscheidung, mit der die staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der „Partei“, die ein Rechtsmittel beim Gerichtshof einlegen kann - Beitritt Ungarns zur Europäischen Union - Für die Prüfung des Vorliegens einer Beihilfe maßgeblicher Zeitpunkt - Begriff „staatliche Beihilfe“ - Vorteil - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Methode für die Berechnung dieser Beihilfen))
(2015/C 381/10)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerinnen: Electrabel SA und Dunamenti Erőmű Zrt (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Philippe, F.-H. Boret und A. C. Guyon sowie P. Turner, QC)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und K. Talabér-Ritz)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Dunamenti Erőmű Zrt. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Die Electrabel SA trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 329 vom 22.9.2014.
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