13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/11
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 14. April 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil no 9 de Barcelona — Spanien) — Jorge Sales Sinués/Caixabank SA (C-381/14) und Youssouf Drame Ba/Catalunya Caixa SA (Catalunya Banc SA) (C-385/14)
(Verbundene Rechtssachen C-381/14 und C-385/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern - Hypothekenverträge - Mindestzinssatzklausel - Prüfung der Klausel im Hinblick auf ihre Ungültigerklärung - Verbandsverfahren - Unterlassungsklage - Aussetzung des Individualverfahrens mit demselben Gegenstand))
(2016/C 211/11)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Mercantil no 9 de Barcelona
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jorge Sales Sinués (C-381/14), Youssouf Drame Ba (C-385/14)
Beklagte: Caixabank SA (C-381/14), Catalunya Caixa SA (Catalunya Banc SA) (C-385/14)
Tenor
Art. 7 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der das mit einer Individualklage eines Verbrauchers auf Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel eines mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrags befasste Gericht dieses Verfahren automatisch aussetzen muss, bis ein rechtskräftiges Urteil in einem anhängigen Verbandsklageverfahren ergangen ist, das eine Verbraucherschutzvereinigung auf der Grundlage von Abs. 2 dieses Artikels angestrengt hat, damit der Verwendung von Klauseln wie der von der Individualklage erfassten in derartigen Verträgen ein Ende gesetzt wird, ohne dass berücksichtigt werden dürfte, ob eine solche Aussetzung im Hinblick auf den Schutz des Verbrauchers, der das Gericht individuell angerufen hat, sachgerecht ist, und ohne dass sich dieser Verbraucher von der Verbandsklage lösen könnte.
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014.
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