22.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 68/15
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 17. Dezember 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social no 1 de Córdoba — Spanien) — María Auxiliadora Arjona Camacho/Securitas Seguridad España SA
(Rechtssache C-407/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Diskriminierende Entlassung - Art. 18 - Schadensersatz oder Entschädigung des tatsächlich erlittenen Schadens - Abschreckender Charakter - Art. 25 - Sanktionen - Strafschadensersatz))
(2016/C 068/19)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social no 1 de Córdoba
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: María Auxiliadora Arjona Camacho
Beklagte: Securitas Seguridad España SA
Tenor
Art. 18 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist dahin auszulegen, dass er, damit der durch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entstandene Schaden tatsächlich und wirksam ausgeglichen oder ersetzt wird, wobei dies auf eine abschreckende und angemessene Art und Weise geschehen muss, die Mitgliedstaaten, die die finanzielle Form wählen, verpflichtet, im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen Maßnahmen zu treffen, die — je nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten — die Zahlung von Schadensersatz an den Geschädigten vorsehen, der den entstandenen Schaden vollständig deckt.
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.
Full & Egal Universal Law Academy