8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/3
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 10. Dezember 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa — Lettland) — Valsts ieņēmumu dienests/„Veloserviss“ SIA
(Rechtssache C-427/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche Prüfung der Anmeldungen - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Beschränkung der Überprüfung der Ergebnisse einer nachträglichen Prüfung im nationalen Recht - Möglichkeit - Bescheid über die erste nachträgliche Prüfung - Angaben, deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids nicht bekannt war))
(2016/C 048/04)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beklagter und Rechtsmittelführer: Valsts ieņēmumu dienests
Klägerin und Rechtsmittelgegnerin:„Veloserviss“ SIA
Tenor
Art. 78 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die die Möglichkeit der Zollbehörden einschränkt, eine erneute nachträgliche Prüfung vorzunehmen und daraus die Konsequenzen zu ziehen, indem eine neue Zollschuld festgesetzt wird, soweit sich diese Beschränkung auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der ursprünglichen Zollschuld bezieht, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.
(1) ABl. C 421 vom 24.11.2014.
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