14.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 419/7
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 22. September 2016 — Europäische Kommission/Tschechische Republik
(Rechtssache C-525/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - In einem Drittstaat gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften punzierte Edelmetalle - Einfuhr in die Tschechische Republik nach Überführung in den freien Verkehr - Verweigerung der Anerkennung der Punze - Verbraucherschutz - Verhältnismäßigkeit - Zulässigkeit))
(2016/C 419/08)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Němečková, E. Manhaeve und G. Wilms)
Beklagte: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, T. Müller, J. Vláčil und J. Očková)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und R. Coesme)
Tenor
1.
Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 34 AEUV verstoßen, dass sie sich geweigert hat, die Punzen der Garantiestelle WaarborgHolland anzuerkennen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission, die Tschechische Republik und die Französische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 46 vom 9.2.2015.
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