13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/16
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. April 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia del País Vasco — Spanien) — Mimoun Khachab/Subdelegación de Gobierno en Álava
(Rechtssache C-558/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit erlaubt, dass dem Zusammenführenden seine Einkünfte weiterhin zur Verfügung stehen werden - Zulässigkeit))
(2016/C 211/19)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia del País Vasco
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Mimoun Khachab
Rechtsmittelgegnerin: Subdelegación de Gobierno en Álava
Tenor
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung ist dahin auszulegen, dass er es den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats erlaubt, die Ablehnung eines Antrags auf Familienzusammenführung auf eine Prognose darüber zu stützen, ob es wahrscheinlich ist, dass die festen, regelmäßigen und ausreichenden Einkünfte, über die der Zusammenführende verfügen muss, um ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaats seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen zu decken, während des Jahres nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags weiterhin vorhanden sein werden, und dabei dieser Prognose die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden während der sechs Monate vor der Antragstellung zugrunde zu legen.
(1) ABl. C 46 vom 9.2.2015.
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