16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/10
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 9. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj — Rumänien) — Vasile Budișan/Administrația Județeană a Finanțelor Publice Cluj
(Rechtssache C-586/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von einem Mitgliedstaat auf Kraftfahrzeuge bei der erstmaligen Zulassung oder der erstmaligen Umschreibung des Eigentums erhobene Abgabe - Abgabenneutralität zwischen aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Gebrauchtfahrzeugen und gleichartigen auf dem nationalen Markt verfügbaren Kraftfahrzeugen))
(2016/C 296/13)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Cluj
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Vasile Budișan
Rechtsmittelgegnerin: Administrația Județeană a Finanțelor Publice Cluj
Tenor
Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen,
—
dass er dem nicht entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat eine Abgabe auf Kraftfahrzeuge einführt, die auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge bei ihrer erstmaligen Zulassung in diesem Mitgliedstaat und auf in diesem Mitgliedstaat bereits zugelassene Fahrzeuge bei der erstmaligen Umschreibung des Eigentums an diesen Fahrzeugen in diesem Staat erhoben wird,
—
dass er dem entgegensteht, dass dieser Mitgliedstaat bereits zugelassene Kraftfahrzeuge, für die eine zuvor geltende, mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärte Steuer entrichtet und nicht erstattet wurde, von dieser Abgabe befreit.
(1) ABl. C 107 vom 30.3.2015.
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