8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/6
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 10. Dezember 2015 — El Corte Inglés SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-603/14 P) (1)
((Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Wortmarke „The English Cut“ - Widerspruch des Inhabers der nationalen und Gemeinschaftswort- und -bildmarken mit den Wortbestandteilen „El Corte Inglés“ - Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 5 - Gefahr, dass die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang mit einer bekannten Marke sehen - Erforderlicher Ähnlichkeitsgrad))
(2016/C 048/08)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: El Corte Inglés SA (Prozessbevollmächtigter: J. Rivas Zurdo, abogado)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Crespo Carrillo)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Oktober 2014, El Corte Inglés/HABM — English Cut (The English Cut) (T-515/12, EU:T:2014:882), wird aufgehoben, soweit darin aus dem Fehlen eines für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke ausreichenden Ähnlichkeitsgrads der einander gegenüberstehenden Zeichen geschlossen wird, dass auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Abs. 5 dieses Artikels im vorliegenden Fall nicht erfüllt seien.
2.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3.
Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
4.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 107 vom 30.3.2015.
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