4.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 146/11
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. Februar 2015 — Hellenische Republik/Europäische Kommission
(Rechtssache C-296/14) (1)
((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zinslose, staatlich verbürgte Kredite der griechischen Behörden für Wirtschaftsteilnehmer des Getreidesektors - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Offensichtlich unzulässige und offensichtlich unbegründete Klage))
(2015/C 146/16)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias und A Vasilopoulou)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar, D. Triantafyllou und P. Němečková)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 253 vom 4.8.2014.
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