10.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 395/21
Entscheidung des Gerichtshofs (Überprüfungskammer) vom 9. September 2014, das Urteil des Gerichts (Rechtsmittelkammer) vom 10. Juli 2014 in der Rechtssache T-401/11 P, Livio Missir Mamachi di Lusignano/Europäische Kommission, zu überprüfen
(Rechtssache C-417/14 RX)
(2014/C 395/26)
Verfahrenssprache: Italienisch
Beteiligte des Verfahrens vor dem Gericht
Rechtsmittelführer: Livio Missir Mamachi di Lusignano (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fabrizio di Gianni, Renato Antonini, Gabriele Coppo und Aldo Scalini)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Fragen, die Gegenstand der Überprüfung sind
Die Überprüfung wird sich auf die Frage erstrecken, ob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Missir Mamachi di Lusignano/Kommission (T-401/11 P, EU:T:2014:625) dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, dass sich das Gericht der Europäischen Union als Rechtsmittelgericht für zuständig erklärt hat, als erstinstanzliches Gericht über eine Klage aus außervertraglicher Haftung der Union zu entscheiden,
—
mit der ein Verstoß eines Organs gegen seine Pflicht, den Schutz seiner Beamten zu gewährleisten, gerügt wird,
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die von Dritten in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolger eines verstorbenen Beamten sowie in ihrer Eigenschaft als Familienangehörige dieses Beamten erhoben wurde und die
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auf den Ersatz des dem verstorbenen Beamten selbst entstandenen Schadens sowie der den Dritten entstandenen materiellen und immateriellen Schäden gerichtet ist.
Die in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten und die Beteiligten des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union werden aufgefordert, beim Gerichtshof der Europäischen Union innerhalb eines Monats nach Zustellung der vorliegenden Entscheidung schriftliche Erklärungen zu der genannten Frage einzureichen.
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