20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/4
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 12. Februar 2015 — (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Cagliari — Italien) — Strafverfahren gegen Claudia Concu, Isabella Melis
(Rechtssache C-457/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung - Identische Vorlagefragen - Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Nationale Regelung - Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Ablaufzeitpunkte - Neue Ausschreibung - Konzessionen, deren Laufzeit kürzer ist als die früherer Konzessionen - Beschränkung - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Verhältnismäßigkeit))
(2015/C 127/05)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale ordinario di Cagliari
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Claudia Concu, Isabella Melis
Tenor
Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die aufgrund einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, die Durchführung einer neuen Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionen, deren Laufzeit kürzer ist als die früherer Konzessionen, nicht entgegenstehen.
(1) ABl. C 439 vom 8.12.2014.
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