1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/15
Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 22. Oktober 2015 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-530/14 P) (1)
((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - Regelung, die eine Abgabe in Höhe von 80 % auf Eintrittspreise verschiedener Höhe vorsieht - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Begriff „staatliche Beihilfe“ - Vorteil - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))
(2016/C 038/21)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und P.J. Loewenthal)
Andere Partei des Verfahrens: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: K. Boskovits und P. Mylonopoulos)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2015.
Full & Egal Universal Law Academy