22.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 85/17
Klage, eingereicht am 21. Januar 2014 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-29/14)
2014/C 85/32
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Gheorghiu und M. Owsiany-Hornung)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 31 der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (1), aus Art. 3 Buchst. b, Art. 4 Abs. 2, Art. 7 und Anhang III der Richtlinie 2006/17/EG der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen (2) sowie aus Art. 11 der Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (3) verstoßen hat, dass sie Keimzellen sowie embryonale und fötale Gewebe vom Anwendungsbereich der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinien ausgenommen hat;
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der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die von Polen vorgenommene Umsetzung der Richtlinien 2004/23, 2006/17 und 2006/86 in die polnische Rechtsordnung sei unvollständig, da der Anwendungsbereich des Gesetzes vom 1. Juli 2005 über die Beschaffung, Lagerung und Transplantation von Zellen, Geweben und Organen, mit dem diese Richtlinien in die polnische Rechtsordnung umgesetzt würden, und der auf seiner Grundlage erlassenen Durchführungsmaßnahmen Keimzellen sowie embryonale und fötale Gewebe nicht erfasse.
In der Folge fehlten im polnischen Recht Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 2004/23 und 2006/86, soweit diese Keimzellen sowie embryonale und fötale Gewebe beträfen.
Auch seien die Vorschriften der Richtlinie 2006/17, die Keimzellen beträfen, d. h. Art. 3 Buchst. b, Art. 4 Abs. 2 und Anhang III, nicht umgesetzt worden.
Im vorgerichtlichen Verfahren habe die Republik Polen bestätigt, dass entsprechende Vorschriften im nationalen Recht fehlten, aber Folgendes hervorgehoben: „Im Bereich der Keimzellen sowie der embryonalen und fötalen Gewebe werden die Vorschriften der Richtlinien in hohem Maße in der täglichen klinischen Praxis angewandt — sie sind auf Expertenebene. umgesetzt worden.“.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die fraglichen Vorschriften in vollem Umfang mit rechtlich verbindlichen Maßnahmen umzusetzen gewesen seien.
(1) ABl. L 102, S. 48.
(2) ABl. L 38, S. 40.
(3) ABl. L 294, S. 32.
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