12.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/10
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 28. Januar 2014 — Jürgen Kaiser gegen Condor Flugdienst GmbH
(Rechtssache C-46/14)
2014/C 142/13
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Rüsselsheim
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jürgen Kaiser
Beklagte: Condor Flugdienst GmbH
Vorlagefrage
Muss ein Luftfahrtunternehmen, um die Entlastungsmöglichkeit des Art. 5 Abs. 3 VO (1) für sich in Anspruch nehmen zu können, darlegen und nachweisen, dass es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die zu erwartenden Folgen eines außergewöhnlichen Umstandes in Gestalt der Annullierung oder erheblichen Verspätung zu vermeiden, oder dass ihm keine solchen zumutbaren Maßnahmen zur Verfügung standen?
(1) Verordnung (EG) 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11.02.2004, ABl. L 46, S. 1.
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