12.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/13
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 6. Februar 2014 — Hauptzollamt Hannover gegen Amazon EU Sàrl
(Rechtssache C-58/14)
2014/C 142/16
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beklagter und Revisionskläger: Hauptzollamt Hannover
Klägerin und Revisionsbeklagte: Amazon EU Sàrl
Vorlagefragen
1.
Ist die Warenbeschreibung der Unterposition 8543 7010 der Kombinierten Nomenklatur (1) so zu verstehen, dass darunter nur solche Geräte einzureihen sind, die ausschließlich über Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen verfügen?
2.
Falls die erste Frage zu verneinen ist:
Sind in die Unterposition 8543 7010 der Kombinierten Nomenklatur auch Geräte einzureihen, bei welchen die Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion gegenüber deren Hauptfunktion (hier Lesefunktion) nicht erheblich ist?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, ABl. L 284, S. 1.
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