28.4.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/14
Rechtsmittel, eingelegt am 28. Februar 2014 von der European Medical Association (EMA) gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2013 in der Rechtssache T-116/11, European Medical Association/Europäische Kommission
(Rechtssache C-100/14 P)
2014/C 129/18
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: European Medical Association Asbl (EMA) (Prozessbevollmächtigte: A. Franchi, L. Picciano und G. Gangemi, avvocati)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Dezember 2013 in der Rechtssache T-116/11 aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;
—
der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die EMA hat beim Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2013 in der Rechtssache T-116/11 eingelegt, soweit dieses damit ihre gemäß den Art. 268 AEUV, 272 AEUV und 340 AEUV erhobene Klage abgewiesen hat, die auf die Erstattung der mit den Verträgen 507760 Dicoems und 507126 Cocoon verbundenen Personalkosten gerichtet war.
Sie stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Gründe:
Erster Rechtsmittelgrund: Unzutreffende Auslegung der Vertragsbestimmungen und Rechtsvorschriften sowie offensichtlich fehlerhafte Beurteilung der Beweismittel
Die EMA rügt, das Urteil leide an einer fehlerhaften Auslegung der anwendbaren Vertragsbestimmungen und Rechtsvorschriften sowie an einer offensichtlich fehlerhaften Beurteilung der Beweismittel, soweit darin festgestellt werde, die Kommission sei zutreffend zu dem Schluss gekommen, dass die in Rechnung gestellten aber noch nicht beglichenen Kosten von der EMA weder getragen noch bis zur Erstellung der Rechnungsprüfungsbescheinigung gemäß den belgischen Rechnungslegungsvorschriften in ihrer Buchführung ausgewiesen worden seien.
Zweiter Rechtsmittelgrund: Offensichtlich fehlerhafte Beweiswürdigung und Begründungsmangel
Die EMA ist der Auffassung, das Urteil sei in verschiedenen Punkten, die nicht, nicht ausreichend oder widersprüchlich begründet seien, mit schweren Verfahrensfehlern behaftet. Dem Gericht seien überdies zahlreiche Unterlassungen oder offensichtliche Fehler bei der Beurteilung der in den Rechtsstreit eingeführten Beweismittel unterlaufen. Aus dem Urteil gehe hervor, dass das Gericht oft auf eine genaue Würdigung der von der EMA vorgelegten Beweise verzichtet und es damit faktisch unterlassen habe, über die von ihr in der Klageschrift und der Erwiderung erläuterten Anträge zu entscheiden. Das Gericht habe in vielen Punkten bedingungslos auf die Ergebnisse des abschließenden Rechnungsprüfungsberichts vertraut, der im Auftrag der Kommission in Bezug auf den Cocoon- und den Dicoems-Vertrag erstellt worden sei, obwohl gerade diese Ergebnisse Gegenstand der Beanstandungen seien, die die EMA in der Klage geäußert habe.
Dritter Rechtsmittelgrund: Fehlerhafte Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben und der loyalen Zusammenarbeit bei der Vertragserfüllung
Nach Ansicht der EMA hat das Gericht das belgische Recht in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben und der loyalen Zusammenarbeit bei der Vertragserfüllung fehlerhaft beurteilt. Bei der Durchführung des Dicoems- und des Cocoon-Projekts sei die Kommission ihren eigenen Kontrollpflichten aus Art. 11.3.4 der allgemeinen Vertragsbedingungen nicht nachgekommen, der ausdrücklich die Pflicht der Kommission vorsehe, die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens in wissenschaftlicher, technologischer und finanzieller Hinsicht zu überwachen. Das Gericht sei unzutreffend davon ausgegangen, dass die Kommission weder gegen diese Kontrollpflicht noch gegen eine bestimmte Vertragsbestimmung verstoßen und daher zu Recht beschlossen habe, die beiden das Dicoems- und das Cocoon-Projekt betreffenden Verträge sofort zu kündigen und auch die Forderung von Schadensersatz aus vertraglicher Haftung zurückzuweisen.
Vierter Rechtsmittelgrund: Verstöße gegen die Grundsätze des Unionsrechts
Die EMA macht zahlreiche Verstöße gegen das Unionsrecht geltend, die das Gericht begangen haben soll, und zwar insbesondere in Bezug auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung, die fehlerhaft angewandt worden seien, sowie die Verteidigungsrechte der Rechtsmittelführerin, die verletzt worden seien.
Full & Egal Universal Law Academy