16.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/18
Rechtsmittel, eingelegt am 8. April 2014 von der European Dynamics Belgium SA u. a. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 29. Januar 2014 in der Rechtssache T-158/12, European Dynamics Belgium u. a./EMA
(Rechtssache C-173/14 P)
2014/C 184/22
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerinnen: European Dynamics Belgium SA, European Dynamics Luxembourg SA, Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE, European Dynamics UK Ltd (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Anträge
Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,
—
das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-158/12 vom 29. Januar 2014 aufzuheben und die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und
—
der EMA die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1.
Die Rechtsmittelführerinnen machen geltend, dass das Urteil des Gerichts vom 29. Januar 2014 in der Rechtssache T-158/12 rechtliche Wertungen enthalte, die offensichtlich unionsrechtliche Vorschriften verletzten und mit dem Rechtsmittel angegriffen würden.
2.
Das angefochtene Urteil sei wegen offensichtlicher Beurteilungsfehler, einer Verfälschung ihres Vorbringens, eines Begründungsfehlers und einer fehlerhaften Auslegung und Anwendung des Unionsrechts aufzuheben.
3.
Im Einzelnen führen die Rechtsmittelführerinnen vier Rechtsmittelgründe an:
—
Zum Vergabekriterium, das während des Vergabeverfahrens neu hinzugefügt worden sei, aber in den technischen Spezifikationen nicht aufgeführt sei: Verfälschung des Aufhebungsgrundes und des in ihrem Schriftsatz enthaltenen Vorbringens sowie Begründungsmangel.
—
Zur Beurteilung eines qualitativen Auswahlkriteriums als Vergabekriterium: Beurteilungsfehler, fehlerhafte Auslegung und Anwendung des Unionsrechts sowie Begründungsmangel.
—
Zur Bewertung der aufgrund früherer Verträge mit der gleichen Vergabebehörde erworbenen Erfahrung: fehlerhafte Auslegung und Anwendung des Unionsrechts, einen Beurteilungsfehler und Begründungsmangel.
—
Zur Bewertung eines Kriteriums, für das eine objektive Einstufung nicht möglich sei: Offensichtlicher Beurteilungsfehler, fehlerhafte Auslegung und Anwendung des Unionsrechts sowie Begründungsmangel.
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