21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/3
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 10. April 2014 — Ralph Prankl
(Rechtssache C-175/14)
2014/C 235/04
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: Ralph Prankl
Belangte Behörde: Bundesfinanzgericht
Vorlagefrage
Sind Artikel 7 Absatz 1 und 2 und Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (1), in der Fassung der Richtlinie 92/108/EWG (2) des Rates vom 14. Dezember 1992, dahin auszulegen, dass sie nationalen Vorschriften entgegenstehen, wonach eine Verbrauchsteuer (Tabaksteuer) für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Zigaretten), die in einem (ersten) Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden waren und ohne Verwendung eines Begleitdokumentes nach Artikel 7 Absatz 4 dieser Richtlinie am Landweg durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten (Durchfuhrmitgliedstaaten) in einen weiteren Mitgliedstaat (Bestimmungsmitgliedstaat) befördert wurden, um im Bestimmungsmitgliedstaat verkauft zu werden, auch im Durchfuhrmitgliedstaat erhoben wird?
(1) ABl. L 76, S. 1.
(2) Richtlinie 92/108/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren und zur Änderung der Richtlinie 92/81/EWG; ABl. L 390, S. 124.
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