21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/4
Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State van België (Belgien), eingereicht am 10. April 2014 — Joris Van Hauthem, Ann Frans/Vlaamse Gemeenschap
(Rechtssache C-176/14)
2014/C 235/05
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State van België
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Joris Van Hauthem, Ann Frans
Beklagte: Vlaamse Gemeenschap
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 10 des Anhangs I des am 21. Juni 1999 (1) in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits „über die Freizügigkeit“ mit den Anhängen I, II und III, den Protokollen sowie der Schlussakte dahin auszulegen, dass er auf den Ausschluss der gleichen Beschäftigung abzielt wie Art. 45 Abs. 4 AEUV und Art. 28 Abs. 4 EWR-Abkommen?
2.
Ist Art. 14 der Richtlinie 2003/109/EG (2) des Rates „betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen“ dahin auszulegen, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat Aufenthaltsberechtigter, wenn er nicht auf der Grundlage von Abs. 3 dieses Artikels von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist, uneingeschränkt Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt erhält, einschließlich einer Beschäftigung, die in Belgien langfristig Aufenthaltsberechtigten auf der Grundlage von Art. 11 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 11 Abs. 3 Buchst. a der genannten Richtlinie vorenthalten werden kann, oder einer Beschäftigung, von der auch EWR-Angehörige aufgrund von Art. 45 Abs. 4 AEUV oder Art. 28 Abs. 4 EWR-Abkommen ausgeschlossen werden können?
3.
Sind die Art. 6 und 7 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 (3)„über die Entwicklung der Assoziation, der von dem durch das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnete und im Namen der Gemeinschaft durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 geschlossene, gebilligte und bestätigte Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrat erlassen wurde“, dahin auszulegen, dass die Begriffe „jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis“, „jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis“ und „jedes Stellenangebot“ auch jede Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung umfassen, oder gelten für die Anwendung dieser Vorschriften die Beschränkungen im Sinne von Art. 45 Abs. 4 AEUV und Art 28 Abs. 4 EWR-Abkommen oder die Beschränkungen im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2003/109/EG entsprechend?
4.
Ist Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 dahin auszulegen, dass auch die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, die sämtliche Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit Zugang zu jeder Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung haben, oder gelten für sie die Beschränkungen im Sinne von Art. 45 Abs. 4 AEUV und Art. 28 Abs. 4 EWR-Abkommen oder die Beschränkungen des Art. 11 der Richtlinie 2003/109/EG entsprechend?
5.
Kann sich ein nationales Gericht in einem Gerichtsverfahren, das ein Bürger gegen eine Maßnahme von allgemeiner Tragweite angestrengt hat, die türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen im Einklang mit dem Beschluss Nr. 1/80, aber ohne Rücksicht auf höherrangige nationale Vorschriften, Zugang zu einer bestimmten Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung gewährt, auf den genannten Beschluss berufen, obwohl er nicht offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde?
6.
Ist die vorhergehende Frage anders zu beantworten, wenn sich der Kläger dabei auf sein funktionelles Interesse als Mitglied des flämischen Parlaments beruft, so dass er einem einfachen Bürger nicht gleichgestellt werden kann?
(1) ABl. 2002, L 114, S. 6.
(2) Richtlinie vom 25. November 2003 (ABl. 2004, L 16, S. 44).
(3) Beschluss vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, erlassen von dem durch das Assoziierungsabkommen geschaffenen Assoziationsrat.
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