14.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/10
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail de Liège (Belgien), eingereicht am 14. Mai 2014 — Abdoulaye Amadou Tall/Centre public d'action sociale de Huy (CPAS de Huy)
(Rechtssache C-239/14)
2014/C 223/14
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal du travail de Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Abdoulaye Amadou Tall
Beklagter: Centre public d'action sociale de Huy (CPAS de Huy)
Vorlagefrage
Gemäß Art. 39/1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über den Zugang zum Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern in Verbindung mit Art. 39/2 § 1 Abs. 3, Art. 39/76, Art. 39/82 § 4 Abs. 2 Buchst. d und Art. 57/6/2 dieses Gesetzes können gegen die Weigerung, einen erneuten Asylantrag zu prüfen, nur die Anfechtungsklage und ein Aussetzungsantrag wegen äußerster Dringlichkeit eingereicht werden. Sind diese Rechtsbehelfe mit den Anforderungen des Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Art. 39 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (1) vereinbar, die ein Recht auf einen effektiven Rechtsbehelf vorsehen, soweit es sich weder um Rechtsbehelfe mit unbeschränkter Nachprüfung, noch um solche mit aufschiebender Wirkung handelt und der Antragsteller während ihrer Prüfung weder ein Aufenthaltsrecht, noch einen Anspruch auf materielle Hilfe hat?
(1) ABl. L 326, S. 13.
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