1.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 292/16
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacău (Rumänien), eingereicht am 30. Mai 2014 — Județul Bacău/Ministerul Dezvoltării Regionale și Administrației Publice
(Rechtssache C-261/14)
2014/C 292/20
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Bacău
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Județul Bacău
Beklagter: Ministerul Dezvoltării Regionale și Administrației Publice
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 98 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 1083/2006 (1) dahin auszulegen, dass die finanziellen Berichtigungen der Mitgliedstaaten, wenn diese bei den aus den Strukturfonds kofinanzierten Ausgaben wegen des Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Sinne von Art. 4 der Verordnung Nr. 2988/95 (2) oder verwaltungsrechtliche Sanktionen im Sinne von Art. 5 Buchst. c dieser Verordnung sind?
2.
Falls die Antwort auf Frage 1 dahin lautet, dass die finanziellen Berichtigungen verwaltungsrechtliche Sanktionen sind: Ist der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 niedergelegte Grundsatz anwendbar, wonach die weniger strengen Bestimmungen rückwirkend gelten?
3.
Falls die Antwort auf Frage 1 dahin lautet, dass die finanziellen Berichtigungen verwaltungsrechtliche Sanktionen sind: Verstößt es in dem Fall, dass bei den aus den Strukturfonds kofinanzierten Ausgaben finanzielle Berichtigungen wegen Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, gegen Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 in Verbindung mit Art. 98 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 1083/2006, wenn ein Mitgliedstaat finanzielle Berichtigungen vornimmt, die in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift geregelt sind, die nach dem Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften über öffentliche Aufträge in Kraft getreten ist?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210, S. 25).
(2) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1).
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