8.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 303/21
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 13. Juni 2014 — Gebhart Hiebler gegen Walter Schlagbauer
(Rechtssache C-293/14)
2014/C 303/27
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionswerber: Gebhart Hiebler
Revisionsgegner: Walter Schlagbauer
Vorlagefragen
1.
Ist die gesamte gewerbliche Tätigkeit eines Rauchfangkehrers nach Art 2 Abs 2 lit i der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (1) vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen, weil Rauchfangkehrer auch Aufgaben im Bereich der Feuerpolizei (Feuerbeschau, Gutachten im Rahmen von Bauverfahren etc) wahrnehmen?
Wenn Frage 1 verneint wird:
2.
Ist eine Regelung des nationalen Rechts, wonach die Gewerbeberechtigung eines Rauchfangkehrers grundsätzlich auf ein bestimmtes „Kehrgebiet“ beschränkt ist, mit Art 10 Abs 4 und Art 15 Abs 1, Abs 2 lit a und Abs 3 der Richtlinie 2006/123/EG vereinbar?
(1) ABl. L 376, S. 36.
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