15.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 315/42
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2014 — Elvira Mandl, Helmut Mandl gegen Condor Flugdienst GmbH
(Rechtssache C-337/14)
2014/C 315/68
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Rüsselsheim
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Elvira Mandl, Helmut Mandl
Beklagte: Condor Flugdienst GmbH
Vorlagefrage
Muss ein Luftfahrtunternehmen, um die Entlastungsmöglichkeit des Art. 5 Abs. 3 VO (1) für sich in Anspruch nehmen zu können, darlegen und nachweisen, dass es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die zu erwartenden Folgen eines außergewöhnlichen Umstandes in Gestalt der Annullierung oder erheblichen Verspätung zu vermeiden, oder dass ihm keine solchen zumutbaren Maßnahmen zur Verfügung standen?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.
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