29.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 339/10
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 17. Juli 2014 — Kyowa Hakko Europe GmbH gegen Hauptzollamt Hannover
(Rechtssache C-344/14)
2014/C 339/11
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Kyowa Hakko Europe GmbH
Beklagter: Hauptzollamt Hannover
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich bei Aminosäuremischungen wie denen des Streitfalls (RM0630 bzw. RM0789), aus welchen (in Verbindung mit Kohlehydraten und Fetten) ein Nahrungsmittel hergestellt wird, mit dem ein grundsätzlich lebensnotwendiger, in der normalen Ernährung vorhandener, im Einzelfall aber allergieauslösender Stoff ersetzt wird und dadurch allergiebedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden und die Linderung oder sogar Heilung bereits eingetretener Schäden ermöglicht werden, um eine zu prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken aus mehreren Bestandteilen gemischte Arzneiware im Sinne der Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur (1)?
Für den Fall, dass Frage 1 zu verneinen sein sollte:
2.
Handelt es sich bei den Aminosäuremischungen um Nährstoffzubereitungen der Position 2106 der Kombinierten Nomenklatur, die nach Anmerkung 1 Buchst. a zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur aus diesem Kapitel ausgewiesen sind, weil sie keine über die Zuführung von Nahrung hinausgehende prophylaktische oder therapeutische Wirkung entfalten?
(1) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. L 290, S. 1.
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