3.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 388/4
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil no 9 de Barcelona (Spanien), eingereicht am 12. August 2014 — Youssouf Drame Ba/Catalunya Caixa S.A.
(Rechtssache C-385/14)
2014/C 388/05
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado Mercantil no 9 de Barcelona
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Youssouf Drame Ba
Beklagter: Catalunya Caixa S.A.
Vorlagefragen
Im Hinblick darauf, dass das spanische Rechtssystem in Art. 43 LEC (1) die Suspensiv- oder vorgreifliche Wirkung der vom Verbraucher parallel erhobenen Individualklage vorsieht, bis ein rechtskräftiges Urteil im Verbandsverfahren ergangen ist, und der Verbraucher an die dort getroffene Entscheidung gebunden bleibt, ohne in der Lage gewesen zu sein, unter Wahrnehmung seiner umfassenden Verfahrensrechte seinen Rechten entsprechende Erklärungen vorzutragen oder Beweismittel vorzulegen:
1.
Kann davon ausgegangen werden, dass die spanische Rechtsordnung Mittel oder Mechanismen vorsieht, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EG (2) wirksam sind?
2.
Inwieweit stellt diese Suspensivwirkung ein Hindernis für den Verbraucher und damit einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der genannten Richtlinie im Hinblick auf die Rüge der Nichtigkeit dieser in seinem Vertrag enthaltenen Missbrauchsklauseln dar?
3.
Ist in dem Umstand, dass sich der Verbraucher nicht von der Verbandsklage lösen kann, eine Verletzung von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 93/13/EG zu sehen?
4.
Oder ist im Gegenteil die Suspensivwirkung von Art. 43 LEC insoweit an Art. 7 der Richtlinie 93/13/EG ausgerichtet, dass davon auszugehen ist, dass die Rechte des Verbrauchers durch diese Verbandsklage umfassend geschützt sind, da die spanische Rechtsordnung andere prozessuale Mechanismen zur Verfügung stellt, die im Hinblick auf den Schutz dieser Rechte und den Grundsatz der Rechtssicherheit gleich wirksam sind?
(1) Ley de Enjuiciamiento Civil (Zivilprozessordnung).
(2) Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. ABl. L 95, S. 29.
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