20.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 372/12
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 19. August 2014 — Vodafone GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-395/14)
2014/C 372/15
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Vodafone GmbH
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Vorlagefrage
Ist Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2002/21/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste (Rahmenrichtlinie) dahin auszulegen, dass eine nationale Regulierungsbehörde, die einen Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht verpflichtet hat, Mobilfunkterminierungsleistungen zu erbringen, und die hierfür verlangten Entgelte unter Einhaltung des in der genannten Richtlinienbestimmung vorgesehenen Verfahrens der Genehmigungspflicht unterworfen hat, verpflichtet ist, das Verfahren nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2002/21/EG vor jeder Genehmigung konkret beantragter Entgelte erneut durchzuführen?
(1) ABl. L 108, S. 33.
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