8.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 439/24
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Cagliari (Italien), eingereicht am 2. Oktober 2014 — Strafverfahren gegen Claudia Concu und Isabella Melis
(Rechtssache C-457/14)
(2014/C 439/32)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale ordinario di Cagliari
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Claudia Concu und Isabella Melis
Vorlagefragen
1.
Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie einer Ausschreibung von Konzessionen entgegenstehen, deren Laufzeit kürzer ist als bei früher erteilten Konzessionen, wenn die Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt worden ist, die Folgen des rechtswidrigen Ausschlusses bestimmter Wirtschaftsteilnehmer von Ausschreibungsverfahren zu beheben?
2.
Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie das Erfordernis einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, als angemessenen Rechtfertigungsgrund für die Verkürzung der Laufzeit der ausgeschriebenen Konzessionen gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen ausschließen?
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