15.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 448/12
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 6. Oktober 2014 — Johannes Evert Antonius Massar/DAS Nederlandse Rechtsbijstand Verzekeringsmaatschappij NV
(Rechtssache C-460/14)
(2014/C 448/15)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Johannes Evert Antonius Massar
Beklagte: DAS Nederlandse Rechtsbijstand Verzekeringsmaatschappij NV
Vorlagefragen
1.
Ist der Begriff „Verwaltungsverfahren“ in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (1) dahin auszulegen, dass das Verfahren beim UWV, in dem der Arbeitgeber um eine Entlassungsgenehmigung nachsucht, um den Arbeitsvertrag mit dem (rechtsschutzversicherten) Arbeitnehmer beenden zu können, unter diesen Begriff fällt?
2.
Sofern die Antwort auf Frage 1 von den Merkmalen des besonderen Verfahrens, gegebenenfalls in Verbindung mit den Tatsachen und Umständen des Einzelfalls, abhängt: Anhand welcher Merkmale, Tatsachen und Umstände hat das nationale Gericht in diesem Fall zu bestimmen, ob das erwähnte Verfahren als Verwaltungsverfahren im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie anzusehen ist?
(1) ABl. L 185, S. 77.
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