2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/8
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 6. November 2014 — Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission/Axa Belgium SA
(Rechtssache C-494/14)
(2015/C 034/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance de Bruxelles
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission
Beklagte: Axa Belgium SA
Vorlagefragen
1.
Sind die Worte „haftpflichtiger Dritter“ in Art. 85a Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union im Unionsrecht autonom auszulegen, oder verweisen sie auf den Sinngehalt, die diese Worte im nationalen Recht haben?
2.
Sind sie, falls ihnen eine autonome Bedeutung beizumessen ist, so zu verstehen, dass sie jede Person erfassen, auf die der Tod, der Unfall oder die Krankheit zurückzuführen ist, oder aber so, dass sie nur die Person erfassen, die sich durch ihr Verschulden haftpflichtig macht?
3.
Verpflichtet das Unionsrecht das nationale Gericht, falls die Worte „haftpflichtiger Dritter“ auf das nationale Recht verweisen, der von der Europäischen Union erhobenen Klage aus übergegangenem Recht stattzugeben, wenn einer ihrer Bediensteten Opfer eines Verkehrsunfalls geworden ist, in den ein Fahrzeug verwickelt ist, hinsichtlich dessen die Haftung nicht festgestellt worden ist, weil Art. 29a des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine automatische Entschädigung des schwächeren Verkehrsteilnehmers durch die Versicherer vorsieht, die die Haftung des Eigentümers, des Führers oder des Halters von Kraftfahrzeugen decken, der in den Unfall verwickelt ist, ohne dass seine Verantwortlichkeit festgestellt werden muss?
4.
Ergibt sich aus dem Inhalt und der Systematik der Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union, dass die von der Europäischen Union gemäß den Art. 73 und 78 dieses Statuts getätigten Aufwendungen definitiv von ihr zu tragen sind?
Full & Egal Universal Law Academy