2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/10
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Bologna (Italien), eingereicht am 14. November 2014 — Pebros Servizi srl/Aston Martin Lagonda Limited
(Rechtssache C-511/14)
(2015/C 034/10)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale civile di Bologna
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: Pebros Servizi srl
Antragsgegnerin: Aston Martin Lagonda Limited
Vorlagefrage
Ist im Fall eines Versäumnisurteils (Abwesenheitsurteils), in dem der sich nicht auf das Verfahren einlassende Beklagte/der abwesende Beklagte verurteilt wird, ohne dass er jedoch den Anspruch ausdrücklich anerkennt,
nach nationalem Recht zu entscheiden, ob ein solches Verhalten im Verfahren als ein Nichtbestreiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 (1), veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 30. April 2004, gilt, gegebenenfalls mit der Folge, dass nach nationalem Recht der Charakter als unbestrittene Forderung verneint wird,
oder
enthält ein Versäumnisurteil/Abwesenheitsurteil allein seiner Art wegen gemäß dem Unionsrecht ein Nichtbestreiten und ist infolgedessen unabhängig von der Bewertung durch den nationalen Richter die angeführte Verordnung (EG) Nr. 805/2004 anzuwenden?
(1) Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. L 143 S. 15).
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