16.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 89/2
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy (Polen), eingereicht am 11. Dezember 2014 — PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A./Prezes Urzędu Regulacji Energetyki
(Rechtssache C-574/14)
(2015/C 089/03)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Najwyższy
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A.
Beklagter: Prezes Urzędu Regulacji Energetyki
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 107 [AEUV] in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 [EUV] und Art. 4 Abs. 2 der Entscheidung der Kommission vom 25. September 2007 (1) dahin auszulegen, dass, wenn die Europäische Kommission eine staatliche Beihilfe als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar einstuft, das nationale Gericht nicht berechtigt ist, nachzuprüfen, ob die innerstaatlichen Vorschriften, die als erlaubte staatliche Beihilfe angesehen worden sind, mit den Annahmen der Mitteilung der Kommission über die Methode für die Analyse staatlicher Beihilfen in Verbindung mit verlorenen Kosten (im Folgenden: Methode für verlorene Kosten) im Einklang stehen?
2.
Ist Art. 107 [AEUV] in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 [EUV] und Art. 4 Abs. 1 und 2 der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. September 2007 im Licht der Punkte 3.3 und 4.2 der Methode für verlorene Kosten dahin auszulegen, dass bei der Durchführung eines staatlichen Hilfsprogramms, dessen Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt die Europäische Kommission festgestellt hat, die alljährliche Anpassung der verlorenen Kosten für die konzernangehörigen Erzeuger unter der Annahme erfolgt, dass allein die Konzernzugehörigkeit des Erzeugers nach dem Stand gemäß den Anlagen zu dem von der Europäischen Kommission geprüften Rechtsakt ausschlaggebend ist, oder ist in jedem Jahr, in dem die Anpassung der verlorenen Kosten vorgenommen wird, zu prüfen, ob der durch das mit den verlorenen Kosten verbundene staatliche Hilfsprogramm Begünstigte in diesem Zeitraum tatsächlich zu dem Konzern gehört, dem auch die anderen vom Hilfsprogramm erfassten Erzeuger angehören?
(1) 2009/287/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. September 2007 über die staatliche Beihilfe, die Polen im Rahmen der langfristigen Strombezugsvereinbarungen gewährt hat, sowie über die staatliche Beihilfe, die Polen im Rahmen der Ausgleichszahlung bei freiwilliger Kündigung der langfristigen Strombezugsvereinbarungen gewähren will (ABl. 2009, L 83, S. 1).
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