15.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 448/38
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 6. November 2014 — DH/Parlament
(Rechtssache F-4/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamter auf Probe - Art. 34 des Statuts - Bericht über die Probezeit, mit dem festgestellt wird, dass die Leistungen des Beamten auf Probe offensichtlich unzulänglich sind - Verlängerung der Probezeit - Zuweisung zu einer anderen Dienststelle - Entlassung am Ende der Probezeit - Bedingungen, unter denen die Probezeit abgeleistet wurde - Unzulängliche fachliche Leistungen - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung))
(2014/C 448/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: DH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Salerno und B. Cortese)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Alves und M. Ecker)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nach Ablauf der Probezeit zu entlassen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
DH trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten des Europäischen Parlaments verurteilt.
(1) ABl. C 61 vom 1.3.2014, S. 22.
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